Die Rürup-Rente ist eine private Leibrenten-Versicherung. Die Zielgruppe? Selbstständige, die keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung leisten, keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge oder auch keinen Anspruch auf eine Riester-Förderung haben. Damit diese Zielgruppe nicht die private Alterssicherung vernachlässigt, hat der Staat die Rürup-Rente geschaffen, die vor allem Steuervorteile mit sich bringt. Dabei können aber auch Angestellte, Arbeitnehmer und Beamte profitieren; zu beachten ist, dass diese Personengruppen aber geringere Steuervorteile als Selbstständige haben. Derzeit nutzen 1,3 Millionen Deutsche die Möglichkeit der Rürup-Rente, damit sie eine private Altersvorsorge aufbauen können.
Welche Vorschriften müssen eingehalten werden?
Wer sich für die Rürup-Rente entscheidet, muss strenge Vorschriften berücksichtigen:
- Es gibt keine Teilauszahlungen und kein Kapitalwahlrecht
- Die Auszahlungen beginnen frühestens mit dem 60. Lebensjahr (bei Neuverträgen, die nach dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden, liegt das Mindestalter bei 62 Jahren)
- Die Verträge sind unkündbar
- Die Police kann weder vererbt, verschenkt oder beliehen werden
Die Steuervorteile im Detail
Förderungen gibt es über Steuervorteile. So können einbezahlte Beträge bis zu jährlich 20.000 Euro (bei Verheirateten liegt die Grenze bei 40.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden. Den vollen Steuerabzug gibt es aber erst ab 2025. Bis dahin werden die Aufwendungen schrittweise freigestellt. Ein Beispiel: Der Selbstständige, der ein versteuerndes Jahreseinkommen von 80.000 Euro erzielt hat, zahlt 12.000 Euro in die Rürup-Rente ein. Davon akzeptiert das Finanzamt 74 Prozent (also 8.880 Euro), die in weiterer Folge als Sonderausgabe geltend gemacht werden können. Unter Berücksichtigung des Grenzsteuersatzes von 42 Prozent und dem Solidarzuschlag, darf sich der Selbstständige auf ein Steuerersparnis von 3.935 Euro freuen. Ein positiver Aspekt: Der steuerlich absetzbare Betrag wird jährlich um 2 Prozent erhöht – ab dem Jahr 2025 können zudem volle Sonderausgabenabzüge von bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden.
Die Vorteile der Rürup-Rente
Natürlich genießen Rürup-Sparer auch zahlreiche Vorteile. Neben den Einsparungen bei der Einkommensteuer gibt es noch weitere Vorzüge:
- Während der Sparphase gibt es die Abgeltungssteuerfreiheit
- Der Einzahler verfügt über ein persönliches Anlagekonto, das eine sogenannte Auszahlungsgarantie beinhaltet; die Beiträge werden daher nicht im allgemeinen Rententopf gesammelt
- Der Einzahler darf sich über eine flexible Beitragsgestaltung freuen, wobei auch Beitragsfreistellungen möglich sind
- Rürup-Policen können auch mit einem anderen Versicherungsschutz kombiniert werden
- Die Rürup-Rente ist pfändungssicher
- Bezieht der Einzahler Arbeitslosengeld II, wird das Vorsorgekapital nicht als Vermögen gesehen
Vertragliche Zusatzvereinbarungen garantieren eine finanzielle Absicherung für Hinterbliebene
Die Rürup-Rente kann nicht vererbt werden. Stirbt der Versicherungsnehmer, ohne im Vorfeld vertragliche Zusatzvereinbarungen vereinbart zu haben, verbleibt das Vorsorgekapital bei der Versicherungsgesellschaft. Versicherte können aber Vorkehrungen treffen, damit die Angehörigen abgesichert sind. Hier stehen den Versicherungsnehmern zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Einerseits kann sich der Versicherungsnehmer für die Hinterbliebenenrente, andererseits für die Rentengarantiezeit entscheiden.
Bei der Rentengarantiezeit überweist der Anbieter, wenn der Versicherte gestorben ist, eine Rente an vertraglich Begünstigte. Wurde eine Garantiezeit von 15 Jahren vereinbart und der Versicherungsnehmer stirbt drei Jahre nach dem Rentenbeginn, erhalten die vertraglich Begünstigten eine zwölf Jahre andauernde Rentenzahlung.
Bei der Hinterbliebenenrente wird eine lebenslange Zahlung vereinbart. Im Regelfall werden 60 Prozent der Ansprüche vereinbart, die in weiterer Folge der vertraglich Begünstigte erhält.
Welche Nachteile sind zu berücksichtigen?
Auch wenn die Rürup-Rente durch hohe Steuervorteile punktet, bedeutet das nicht, dass alle Anleger automatisch dieselben Vergünstigungen erhalten. Zudem müssen sich Versicherte an gesetzliche Regeln halten, die durchaus viele Nachteile mit sich bringen.
Die Vorteile gelten nicht für alle Versicherungsnehmer
Werden Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse oder auch in ein berufsständisches Versorgungswerk geleistet, handelt es sich um einen absetzbaren Vorsorgeaufwand, der den Rürup-Bonus schmälert. Ein Orthopäde, der jährlich 14.000 Euro in das Versorgungswerk einbezahlt, kann beim Finanzamt daher höchstens 6.000 Euro an Rürup-Zahlungen geltend machen. Auch Gewerbetreibende und Freiberufler, die ein geringes Einkommen haben, erzielen kaum Steuervorteile. Verbucht der Freiberufler ein jährliches Bruttoeinkommen von 45.000 Euro, wobei nach diversen Abschreibungen und Betriebsausgaben ein versteuerndes Einkommen von gerade einmal 20.000 Euro übrig bleibt, kommt es – inklusive Solidarbeitrag – zu einer Steuerlast von 2.849 Euro. Bezahlt der Freiberufler monatlich 250 Euro in den Rürup-Vertrag, kann er 2.220 Euro als Sonderausgabe geltend machen. Die Steuerschuld sinkt um 620 Euro. So wird der Vorsorgeaufwand – da die Zahlungen von insgesamt 3.000 Euro nur einen Steuervorteil von 620 Euro bringen – vom Staat zu einem Fünftel gefördert.
Das Mindestalter
Rürup-Verträge, die nach dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, können erst ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Verträge, die vor dem besagten Stichtag unterfertigt wurden, punkteten mit einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr. Nur dann, wenn der Versicherte die neue Altersgrenze einhält, kann er die Beiträge auch als Sonderausgabe absetzen.
Der Mindestzins
Zudem wurde der Mindestzins von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent gesenkt. Der Mindestzins gilt zudem auch nur für klassische Renten-Policen; fondsgebundene Verträge enthalten gar keine Zinsgarantie.
Es gibt keine Kapitalgarantie
Rürup-Verträge bieten auch keine Kapitalgarantie. Entscheidet sich der Versicherte für eine fondsgebundene Rentenversicherung, kann er am Ende auch einen Verlust einfahren. Derartige Verträge sind ausschließlich für Vorsorgesparer empfehlenswert, die im Alter eine Grundsicherung haben und mit einem renditeträchtigen Zusatzeinkommen spekulieren.
Der Unisex-Tarif
Lebensversicherungen müssen, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, derartig berechnet werden, dass Männer und Frauen dieselben Beträge bezahlen müssen. Bislang waren Männer im Vorteil, da sie eine geringere Lebenserwartung als Frauen haben.
Ein unflexibles Modell
Es gibt kein Kapitalwahlrecht, keine vorzeitige Kündigung und keine Teilauszahlung. Für viele Anleger stellt die fehlende Flexibilität ein Ausschlusskriterium dar.
Kein Schutz für Hinterbliebene
Die Rürup-Rente kann nicht verkauft, verschenkt, vererbt oder beliehen werden! Damit die Angehörigen jedoch abgesichert werden, sollten Verträge mit einer Beitragsrückgewähr oder einer Rentengarantiezeit abgeschlossen werden – jedoch schmälern derartige Vertragsvarianten den Gewinn.
Kombinationsverträge sind sehr teuer
Natürlich können die Rürup-Verträge auch mit einem Berufsunfähigkeitsschutz verbunden werden. Jedoch raten viele Experten zur Vorsicht, da derartige Kombinationsverträge viel Geld kosten. In vielen Fällen sind die Absicherungen zu teuer.
Die Steuertreppe
Das Alterseinkünftegesetz, das im Jahr 2005 beschlossen wurde, war der Beginn der Steuertreppe. Ab dem Jahr 2021 wird die Anhebung in 1-Prozent-Schritten vorgenommen; im Jahr 2040 sind daher 100 Prozent erreicht.
Rentenbeginn – steuerpflichtiger Rentenanteil
- 2009 – 58 %
- 2010 – 60 %
- 2011 – 62 %
- 2012 – 64 %
- 2013 – 66 %
- 2014 – 68 %
- 2015 – 70 %
- 2016 – 72 %
- 2017 – 74 %
- 2018 – 76 %
- 2019 – 78 %
- 2020 – 80 %
- 2021 bis 2039 – jährlich 1 %
- ab 2040 – 100 %
Die Staffel gilt auch für die Rürup-Rentner. Wer im Jahr 2011 zum ersten Mal eine Rentenzahlung erhielt, muss 62 Prozent seiner Bezüge beim Finanzamt abrechnen. Erhält der Rentner 1.000 Euro, sind 620 Euro steuerrelevant. Jedoch garantiert der Gesetzgeber einen Grundfreibetrag in der Höhe von 8.004 Euro – bis zu dieser Summe muss der Steuerzahler keine Steuern bezahlen. In dem oben erwähnten Beispiel müsste der Rentner noch keine Einkommensteuer bezahlen, da das steuerrelevante Einkommen nur 7.440 Euro beträgt (12 x 620 Euro).